Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Angebote unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 06024 /633383 an. Wir beraten Sie gerne.
Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistung
Ganzheitliche Körperpflege
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Grundpflege
Körperpflege
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Blasen- und Darmentleerung
- und anderes mehr
Mobilität
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- und anderes mehr
Ernährung
Hierzu gehört:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- und anderes mehr
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Hierzu gehört:
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierungsmöglichkeiten
- Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihres Pflegegrades.
- Private Kostenübernahme
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
Voraussetzung
Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Absaugen von Atemwegen
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- Versorgung von PEG-Sonden
- Versorgung von Patienten mit Port-Kathetern
- und anderes mehr
Finanzierung
- Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
- Die Krankenkasse berechnet Ihnen 10 € pro ausgestellte Verordnung.
- Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
- Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
- Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.
24 Stunden Erreichbarkeit - an 7 Tagen
Sollten Sie nachts oder an den Wochenenden einen pflegerischen Notfall haben, gewährleistet unsere Rufbereitschaft eine kompetente Unterstützung.
In medizinischen Notfällen rufen Sie bitte gleich die Notrufnummer 112 an.
Finanzierung
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, werden in der Regel die Kosten durch die Pflegekasse übernommen.
Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen.
Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Gemeinsames Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierung
- Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrem Pflegegrad.
- Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger
Vorgeschriebener Beratungsbesuch
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch einen eingetragenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad, II und III ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad IV und V ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich. Bei Pflegegrad I haben Sie prinzipiell einmal pro Halbjahr einen Anspruch auf einen Beratungseinsatz, müssen diesen aber NICHT in Anspruch nehmen.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Unser Ziel ist es, Sie in Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger zu stärken und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Hausnotruf
Immer mehr alte Menschen bleiben heute auch bei Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedarf zu Hause - ob mit oder ohne pflegende Angehörige. Durch die Installation eines Hausnotrufsystems - wir arbeiten mit dem Dienstleister "Malteser Hausnotruf“ zusammen - stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Knopfdruck Hilfe anfordern können. Es besteht die Möglichkeit, dass die Pflegekasse hierfür die Kosten übernimmt. Rufen Sie uns einfach an. Wir informieren Sie gerne und vermitteln Sie an den „Malteser Hausnotruf".
Stundenweise Betreuung im häuslichen Bereich
Ein geschulter Mitarbeiter besucht die pflegebedürftige oder demenzerkrankte Person in ihrer häuslichen Umgebung und betreut sie dort nach ihren individuellen Bedürfnissen.
Die Kosten können größtenteils über die Pflegekasse erstattet werden. Sie können diese freie Zeit für sich nutzen.
Entlastung pflegender Angehöriger durch Betreuungsangebote
Waren Sie als pflegender Angehöriger schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten?
Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.
Wir als ambulanter Pflegedienst und Sozialstation haben das entsprechende Angebot für Sie!
Sie haben die Möglichkeit, bei uns eine erfahrene und kompetente Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes! Bei Interesse und Rückfragen und für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung rufen Sie uns an.
Betreuungsgruppen
Ihre Angehörigen werden von unserem Team liebevoll und kompetent bereut: montags und donnertags von 14.00 bis 17.00 Uhr in gemütlichen Räumen der Neuen Kirche Schimborn, Kapellenweg 18 in Schimborn und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Blankenbach, Bahnhofstraße, im Haus der Vereine. Eine Anmeldung ist erforderlich!
Beratung und Schulung - auch bei Ihnen zuhause
Kostenlose Beratung durch uns!
Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nahe stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?
Wir als ambulanter Pflegedienst mit unseren speziell geschulten Mitarbeitern beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt:
1. Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege
Wir bieten pflegenden Angehörigen und Interessierten in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse einen kostenlosen Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege an. Praktische Übungen, Informationen und die Auseinandersetzung mit z.B. Leid, Überlastung, Zorn und Sterben sowie Beratungen bilden unter anderem die Inhalte des Kurses. Die Teilnahme vermittelt pflegenden Angehörigen nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das Gefühl, nicht ganz allein mit einer schweren Lebensbürde zu sein. Ehemalige Teilnehmer bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich dieses Kursangebot für sie war. Manche treffen sich sogar privat weiter und schaffen es, eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige aufzubauen.
Sollten Sie für die Dauer des Kurses eine Ersatzpflegekraft für die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
2. Beratung zuhause
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege, bieten wir Ihnen auch eine Schulung und Beratung direkt bei Ihnen zuhause an. Vorteil der Schulung in der Häuslichkeit ist die zielgerichtete Beratung in Ihrer individuellen Pflegesituation. So können beispielsweise spezielle Pflegetätigkeiten gezeigt und der Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln geübt werden. Die Schulung und Beratung orientiert sich ausschließlich an Ihrem Bedarf. Sie erhalten zudem eine Infomappe mit einem Protokoll der durchgeführten Schulung und individuell zusammengestellte Informationen.
3. Beratung in der Station
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege und der Beratung vor Ort, bieten wir Ihnen auch eine Beratung in der Sozialstation an. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Angehörigengruppe
In gewissen Abständen bieten wir Gesprächskreise für pflegende Angehörige an. Die Teilnehmer erhalten durch den Austausch mit Menschen in ähnlicher Situation neue Ideen für den Umgang mit dem zu Pflegenden und können aus ihrem täglichen Leben erzählen. Dadurch schöpfen sie wieder Kraft für die tägliche Versorgung des Angehörigen.
Falls Sie Interesse haben, fragen Sie bei uns an.